Insolvenzrecht
Die Kanzlei Markus Müller berät und vertritt Sie als Geschäftsführer / Vorstand, Freiberufler/ Selbstständiger, Gläubiger und Verbraucher gerne in vielen Bereichen des Insolvenzrechts sowie den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten. |
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Geschäftsführer / Vorstände in der Unternehmenskrise und im Insolvenzfall· Prüfen der Insolvenzgründe/ Notwenigkeit eines Insolvenzantrages · Fragen der persönlichen Haftung und deren Minimierung · Abwehr von Haftungsansprüchen der Gläubiger · Fragen der Sanierung und Vergleiche zur Vermeidung einer Insolvenz · Abwehr von Ansprüchen der Finanz- und Sozialbehörden · Vertretung und Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren
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Freiberufler / Selbstständige
· Fragen der Sanierung und Vergleiche zur Vermeidung einer Insolvenz · Außergerichtliche Schuldenbereinigung · Haftungsminimierende Eigeninsolvenzantragstellung · Fragen der Restschuldbefreiung · Abwehr von Ansprüchen der Finanz- und Sozialbehörden · Vertretung und Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren |
Verbraucherinsolvenzverfahren· Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens · Führen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern · Erteilen von Bescheinigungen über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens (Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens) · Stellen des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
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Gläubiger· Beratung bei Sicherung/ Absicherung von Gläubigerforderungen · Vertretung bei Anfechtungen (Rückforderungen) durch den Insolvenzverwalter · Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren · Geltendmachung und Durchsetzung von Sicherungsrechten · Vertretung von Gläubigerinteressen in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen · Vorbereitung von Insolvenzanträgen gegen Schuldner
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