Erfolgshonorar Seit dem 01.07.2008 besteht auch für Rechtsanwälte die Möglichkeit mit Mandaten Erfolgshonorare zu vereinbaren, sofern der Mandant auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne eine solche Vereinbarung den Rechtsstreit nicht führen könnte und würde.
Die Kanzlei Markus Müller ist bereit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, Vereinbarungen über Erfolgshonorare zu treffen, um Ihnen so zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Gerne berate ich Sie darüber, ob Ihre Angelegenheit für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars geeignet ist und bespreche mit Ihnen die genauen Einzelheiten.
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