Erfolgshonorar

Seit dem 01.07.2008 besteht auch für Rechtsanwälte die Möglichkeit mit Mandaten Erfolgshonorare zu vereinbaren, sofern der Mandant auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne eine solche Vereinbarung den Rechtsstreit nicht führen könnte und würde.

 

Die Kanzlei Markus Müller ist bereit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, Vereinbarungen über Erfolgshonorare zu treffen, um Ihnen so zu Ihrem Recht zu verhelfen.

 

Gerne berate ich Sie darüber, ob Ihre Angelegenheit für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars geeignet ist und bespreche mit Ihnen die genauen Einzelheiten.

 

Für Fragen einfach E-Mail an: info@markusmueller.legal

Schorndorfer Str. 25

71638 Ludwigsburg

 

fon: +49 (0) 7141/ 702 50 40

fax: +49 (0) 7141/ 702 50 41

info@markusmueller.legal

Besondere Angebote

 

Wirtschaftssozialrecht

 

Erfolgshonorare

 

Onlineberatung

 

Insolvenzberatung für   Selbstständige und Freiberufler

 

Verbraucherinsolvenz

 

Korrespondenzmandate

 

 

                         

 

 

 

 

                          Stand 05/2023