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                          Stand 05/2023

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit. Strafrechtliche Risiken bestehen nicht nur während der Unternehmenskrise, etwa durch Insolvenzstraftaten, wie z.B.  Bankrott-, Bilanz- oder Falschangabedelikten, sondern während  der gesamten Unternehmenstätigkeit.

Solche ergeben sich z.B. aus Ihrer Rolle als Arbeitgeber, z.B. im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung oder dem Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen oder bei Unterschreitung von Mindestlöhnen.

Im Zusammenhang mit Behörden und anderen Unternehmen können die allgemeiner Vermögensdelikte wie Betrug, Kreditbetrug, Untreue oder das Korruptionsstrafrecht betroffen sein.

 

Darüber hinaus kennt jede Branche neben den allgemeinen strafrechtlichen Normen auch eigene, branchentypische Straftatbestände. Sie reichen von Kapitalanlagedelikten bis zu Umweltstraftaten.

Insbesondere im komplexen Bereich des Wirtschaftsstrafrecht gibt es eine Vielzahl von Berührungspunkten zum Insolvenzrecht,   Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Durch die Spezialisierung in diesen Rechtsgebieten kann ich Sie bei folgenden Delikten optimal verteidigen:

· Insolvenzstrafrecht

· Insolvenzverschleppung

· Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

· Bankrott

· Betrug

· Untreue

· Kapitalanlagebetrug

· Abrechnungsbetrug

· Subventionsbetrug

· Umweltstrafrecht

· Korruptionsstrafrecht

· Bilanzstrafrecht