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                          Stand 05/2023

Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV

Die Betriebsprüfungen nach § 28 p SGB IV wird von der Deutschen Rentenversicherung durch den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.

Im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung wird geprüft, ob der Arbeitgeber die ihm obliegenden Meldepflichten und sonstigen Pflichten nach den Vorschriften des SGB IV erfüllen. Insbesondere wird die Richtigkeit und Höhe der Beitragszahlungen für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, also der Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, der Gesetzliche Unfallversicherung, der Gesetzliche Rentenversicherung und die Künstlersozialversicherung, geprüft.

Nicht selten existieren im Rahmen einer Betriebsprüfung unterschiedliche Auffassungen der Beteiligten hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einzelner Bestandteile des Arbeitsentgelts oder der Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit (Scheinselbstständigkeit/ freie Mitarbeiter) . Diese können für Sie als Arbeitgeber erhebliche wirtschaftliche als auch rechtliche Nachteile zur Folge haben.

Der Fachanwalt für Sozialrecht Markus Müller begleitet Sie bei Betriebsprüfungen durch die deutschen Rentenversicherung.